Yiggivoo Unicode 3D Italic

  • Сімейство шрифтів Yiggivoo Unicode 3D
  • Повна назва Yiggivoo Unicode 3D Italic
  • Назва шрифта YiggivooUnicode3D-Italic
  • Версія 1.004 2009
  • Розширення ttf
  • MD5 be517df55f9b885056afe3a83dc383a5
  • MIME Type font/sfnt
  • Розмір 276.63 КБ
  • Кирилиця Так
File Type Extension ttf
MIME Type application/x-font-ttf
Copyright Copyright (c) 2009 by Peter Wiegel Licensed under Creative Commons Attribution 3.0 Germany, This Font is "E-Mail-Ware" Please mail your comment or donate via PayPal to [email protected]
Font Family Yiggivoo Unicode 3D
Font Subfamily Italic
Font Subfamily ID PererWiegel: Yiggivoo Unicode: 2009
Font Name Yiggivoo Unicode 3D Italic
Name Table Version Version 1.004 2009
PostScript Font Name YiggivooUnicode3D-Italic
Trademark Yiggivoo Normal is a trademark of Perer Wiegel.
Manufacturer Perer Wiegel
Designer Peter Wiegel
Description Copyright (c) 2009 by Peter Wiegel Licensed under Creative Commons Attribution 3.0 Germany, This Font is "E-Mail-Ware" Please mail your comment or donate via PayPal to [email protected]
Vendor URL www.peter-wiegel.de
Designer URL www.peter-wiegel.de
License Lizenz....DER GEGENSTAND DIESER LIZENZ (WIE UNTER "SCHUTZGEGENSTAND" DEFINIERT) WIRD UNTER DEN BEDINGUNGEN DIESER CREATIVE COMMONS PUBLIC LICENSE ("CCPL", "LIZENZ" ODER "LIZENZVERTRAG") ZUR VERF‹GUNG GESTELLT. DER SCHUTZGEGENSTAND IST DURCH DAS URHEBERRECHT UND/ODER ANDERE GESETZE GESCH‹TZT. JEDE FORM DER NUTZUNG DES SCHUTZGEGENSTANDES, DIE NICHT AUFGRUND DIESER LIZENZ ODER DURCH GESETZE GESTATTET IST, IST UNZULƒSSIG.....DURCH DIE AUS‹BUNG EINES DURCH DIESE LIZENZ GEWƒHRTEN RECHTS AN DEM SCHUTZGEGENSTAND ERKLƒREN SIE SICH MIT DEN LIZENZBEDINGUNGEN RECHTSVERBINDLICH EINVERSTANDEN. SOWEIT DIESE LIZENZ ALS LIZENZVERTRAG ANZUSEHEN IST, GEWƒHRT IHNEN DER LIZENZGEBER DIE IN DER LIZENZ GENANNTEN RECHTE UNENTGELTLICH UND IM AUSTAUSCH DAF‹R, DASS SIE DAS GEBUNDENSEIN AN DIE LIZENZBEDINGUNGEN AKZEPTIEREN.....1. Definitionen.... 1. Der Begriff "Abwandlung" im Sinne dieser Lizenz bezeichnet das Ergebnis jeglicher Art von Ver‰nderung des Schutzgegenstandes, solange die eigenpersˆnlichen Z¸ge des Schutzgegenstandes darin nicht verblassen und daran eigene Schutzrechte entstehen. Das kann insbesondere eine Bearbeitung, Umgestaltung, ƒnderung, Anpassung, ‹bersetzung oder Heranziehung des Schutzgegenstandes zur Vertonung von Laufbildern sein. Nicht als Abwandlung des Schutzgegenstandes gelten seine Aufnahme in eine Sammlung oder ein Sammelwerk und die freie Benutzung des Schutzgegenstandes... 2. Der Begriff "Sammelwerk" im Sinne dieser Lizenz meint eine Zusammenstellung von literarischen, k¸nstlerischen oder wissenschaftlichen Inhalten, sofern diese Zusammenstellung aufgrund von Auswahl und Anordnung der darin enthaltenen selbst‰ndigen Elemente eine geistige Schˆpfung darstellt, unabh‰ngig davon, ob die Elemente systematisch oder methodisch angelegt und dadurch einzeln zug‰nglich sind oder nicht... 3. "Verbreiten" im Sinne dieser Lizenz bedeutet, den Schutzgegenstand oder Abwandlungen im Original oder in Form von Vervielf‰ltigungsst¸cken, mithin in kˆrperlich fixierter Form der ÷ffentlichkeit anzubieten oder in Verkehr zu bringen... 4. Der "Lizenzgeber" im Sinne dieser Lizenz ist diejenige nat¸rliche oder juristische Person oder Gruppe, die den Schutzgegenstand unter den Bedingungen dieser Lizenz anbietet und insoweit als Rechteinhaberin auftritt... 5. "Rechteinhaber" im Sinne dieser Lizenz ist der Urheber des Schutzgegenstandes oder jede andere nat¸rliche oder juristische Person oder Gruppe von Personen, die am Schutzgegenstand ein Immaterialg¸terrecht erlangt hat, welches die in Abschnitt 3 genannten Handlungen erfasst und bei dem eine Einr‰umung von Nutzungsrechten oder eine Weiter¸bertragung an Dritte mˆglich ist... 6. Der Begriff "Schutzgegenstand" bezeichnet in dieser Lizenz den literarischen, k¸nstlerischen oder wissenschaftlichen Inhalt, der unter den Bedingungen dieser Lizenz angeboten wird. Das kann insbesondere eine persˆnliche geistige Schˆpfung jeglicher Art, ein Werk der kleinen M¸nze, ein nachgelassenes Werk oder auch ein Lichtbild oder anderes Objekt eines verwandten Schutzrechts sein, unabh‰ngig von der Art seiner Fixierung und unabh‰ngig davon, auf welche Weise jeweils eine Wahrnehmung erfolgen kann, gleichviel ob in analoger oder digitaler Form. Soweit Datenbanken oder Zusammenstellungen von Daten einen immaterialg¸terrechtlichen Schutz eigener Art genieflen, unterfallen auch sie dem Begriff "Schutzgegenstand" im Sinne dieser Lizenz... 7. Mit "Sie" bzw. "Ihnen" ist die nat¸rliche oder juristische Person gemeint, die in dieser Lizenz im Abschnitt 3 genannte Nutzungen des Schutzgegenstandes vornimmt und zuvor in Hinblick auf den Schutzgegenstand nicht gegen Bedingungen dieser Lizenz verstoflen oder aber die ausdr¸ckliche Erlaubnis des Lizenzgebers erhalten hat, die durch diese Lizenz gew‰hrten Nutzungsrechte trotz eines vorherigen Verstofles auszu¸ben... 8. Unter "÷ffentlich Zeigen" im Sinne dieser Lizenz sind Verˆffentlichungen und Pr‰sentationen des Schutzgegenstandes zu verstehen, die f¸r eine Mehrzahl von Mitgliedern der ÷ffentlichkeit bestimmt sind und in unkˆrperlicher Form mittels ˆffentlicher Wiedergabe in Form von Vortrag, Auff¸hrung, Vorf¸hrung, Darbietung, Sendung, Weitersendung, zeit- und ortsunabh‰ngiger Zug‰nglichmachung oder in kˆrperlicher Form mittels Ausstellung erfolgen, unabh‰ngig von bestimmten Veranstaltungen und unabh‰ngig von den zum Einsatz kommenden Techniken und Verfahren, einschliefllich drahtgebundener oder drahtloser Mittel und Einstellen in das Internet... 9. "Vervielf‰ltigen" im Sinne dieser Lizenz bedeutet, mittels beliebiger Verfahren Vervielf‰ltigungsst¸cke des Schutzgegenstandes herzustellen, insbesondere durch Ton- oder Bildaufzeichnungen, und umfasst auch den Vorgang, erstmals kˆrperliche Fixierungen des Schutzgegenstandes sowie Vervielf‰ltigungsst¸cke dieser Fixierungen anzufertigen, sowie die ‹bertragung des Schutzgegenstandes auf einen Bild- oder Tontr‰ger oder auf ein anderes elektronisches Medium, gleichviel ob in digitaler oder analoger Form.....2. Schranken des Immaterialg¸terrechts....Diese Lizenz ist in keiner Weise darauf gerichtet, Befugnisse zur Nutzung des Schutzgegenstandes zu vermindern, zu beschr‰nken oder zu vereiteln, die Ihnen aufgrund der Schranken des Urheberrechts oder anderer Rechtsnormen bereits ohne Weiteres zustehen oder sich aus dem Fehlen eines immaterialg¸terrechtlichen Schutzes ergeben.....3. Einr‰umung von Nutzungsrechten....Unter den Bedingungen dieser Lizenz r‰umt Ihnen der Lizenzgeber - unbeschadet unverzichtbarer Rechte und vorbehaltlich des Abschnitts 3.e) - das verg¸tungsfreie, r‰umlich und zeitlich (f¸r die Dauer des Schutzrechts am Schutzgegenstand) unbeschr‰nkte einfache Recht ein, den Schutzgegenstand auf die folgenden Arten und Weisen zu nutzen ("unentgeltlich einger‰umtes einfaches Nutzungsrecht f¸r jedermann"):.... 1. Den Schutzgegenstand in beliebiger Form und Menge zu vervielf‰ltigen, ihn in Sammelwerke zu integrieren und ihn als Teil solcher Sammelwerke zu vervielf‰ltigen;.. 2. Abwandlungen des Schutzgegenstandes anzufertigen, einschliefllich ‹bersetzungen unter Nutzung jedweder Medien, sofern deutlich erkennbar gemacht wird, dass es sich um Abwandlungen handelt;.. 3. den Schutzgegenstand, allein oder in Sammelwerke aufgenommen, ˆffentlich zu zeigen und zu verbreiten;.. 4. Abwandlungen des Schutzgegenstandes zu verˆffentlichen, ˆffentlich zu zeigen und zu verbreiten... 5..... Bez¸glich Verg¸tung f¸r die Nutzung des Schutzgegenstandes gilt Folgendes:.. 1. Unverzichtbare gesetzliche Verg¸tungsanspr¸che: Soweit unverzichtbare Verg¸tungsanspr¸che im Gegenzug f¸r gesetzliche Lizenzen vorgesehen oder Pauschalabgabensysteme (zum Beispiel f¸r Leermedien) vorhanden sind, beh‰lt sich der Lizenzgeber das ausschlieflliche Recht vor, die entsprechende Verg¸tung einzuziehen f¸r jede Aus¸bung eines Rechts aus dieser Lizenz durch Sie... 2. Verg¸tung bei Zwangslizenzen: Sofern Zwangslizenzen auflerhalb dieser Lizenz vorgesehen sind und zustande kommen, verzichtet der Lizenzgeber f¸r alle F‰lle einer lizenzgerechten Nutzung des Schutzgegenstandes durch Sie auf jegliche Verg¸tung... 3. Verg¸tung in sonstigen F‰llen: Bez¸glich lizenzgerechter Nutzung des Schutzgegenstandes durch Sie, die nicht unter die beiden vorherigen Abschnitte (i) und (ii) f‰llt, verzichtet der Lizenzgeber auf jegliche Verg¸tung, unabh‰ngig davon, ob eine Einziehung der Verg¸tung durch ihn selbst oder nur durch eine Verwertungsgesellschaft mˆglich w‰re.....Das vorgenannte Nutzungsrecht wird f¸r alle bekannten sowie f¸r alle noch nicht bekannten Nutzungsarten einger‰umt. Es beinhaltet auch das Recht, solche ƒnderungen am Schutzgegenstand vorzunehmen, die f¸r bestimmte nach dieser Lizenz zul‰
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Font Family (en-US) Yiggivoo Unicode 3D
Font Subfamily (en-US) Italic
Font Subfamily ID (en-US) PererWiegel: Yiggivoo Unicode: 2009
Font Name (en-US) Yiggivoo Unicode 3D Italic
Name Table Version (en-US) Version 1.004 2009
Post Script Font Name (en-US) YiggivooUnicode3D-Italic
Trademark (en-US) Yiggivoo Normal is a trademark of Perer Wiegel.
Manufacturer (en-US) Perer Wiegel
Designer (en-US) Peter Wiegel
Description (en-US) Copyright (c) 2009 by Peter Wiegel Licensed under Creative Commons Attribution 3.0 Germany, This Font is "E-Mail-Ware" Please mail your comment or donate via PayPal to [email protected]
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License (en-US) Lizenz....DER GEGENSTAND DIESER LIZENZ (WIE UNTER "SCHUTZGEGENSTAND" DEFINIERT) WIRD UNTER DEN BEDINGUNGEN DIESER CREATIVE COMMONS PUBLIC LICENSE ("CCPL", "LIZENZ" ODER "LIZENZVERTRAG") ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. DER SCHUTZGEGENSTAND IST DURCH DAS URHEBERRECHT UND/ODER ANDERE GESETZE GESCHÜTZT. JEDE FORM DER NUTZUNG DES SCHUTZGEGENSTANDES, DIE NICHT AUFGRUND DIESER LIZENZ ODER DURCH GESETZE GESTATTET IST, IST UNZULÄSSIG.....DURCH DIE AUSÜBUNG EINES DURCH DIESE LIZENZ GEWÄHRTEN RECHTS AN DEM SCHUTZGEGENSTAND ERKLÄREN SIE SICH MIT DEN LIZENZBEDINGUNGEN RECHTSVERBINDLICH EINVERSTANDEN. SOWEIT DIESE LIZENZ ALS LIZENZVERTRAG ANZUSEHEN IST, GEWÄHRT IHNEN DER LIZENZGEBER DIE IN DER LIZENZ GENANNTEN RECHTE UNENTGELTLICH UND IM AUSTAUSCH DAFÜR, DASS SIE DAS GEBUNDENSEIN AN DIE LIZENZBEDINGUNGEN AKZEPTIEREN.....1. Definitionen.... 1. Der Begriff "Abwandlung" im Sinne dieser Lizenz bezeichnet das Ergebnis jeglicher Art von Veränderung des Schutzgegenstandes, solange die eigenpersönlichen Züge des Schutzgegenstandes darin nicht verblassen und daran eigene Schutzrechte entstehen. Das kann insbesondere eine Bearbeitung, Umgestaltung, Änderung, Anpassung, Übersetzung oder Heranziehung des Schutzgegenstandes zur Vertonung von Laufbildern sein. Nicht als Abwandlung des Schutzgegenstandes gelten seine Aufnahme in eine Sammlung oder ein Sammelwerk und die freie Benutzung des Schutzgegenstandes... 2. Der Begriff "Sammelwerk" im Sinne dieser Lizenz meint eine Zusammenstellung von literarischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Inhalten, sofern diese Zusammenstellung aufgrund von Auswahl und Anordnung der darin enthaltenen selbständigen Elemente eine geistige Schöpfung darstellt, unabhängig davon, ob die Elemente systematisch oder methodisch angelegt und dadurch einzeln zugänglich sind oder nicht... 3. "Verbreiten" im Sinne dieser Lizenz bedeutet, den Schutzgegenstand oder Abwandlungen im Original oder in Form von Vervielfältigungsstücken, mithin in körperlich fixierter Form der Öffentlichkeit anzubieten oder in Verkehr zu bringen... 4. Der "Lizenzgeber" im Sinne dieser Lizenz ist diejenige natürliche oder juristische Person oder Gruppe, die den Schutzgegenstand unter den Bedingungen dieser Lizenz anbietet und insoweit als Rechteinhaberin auftritt... 5. "Rechteinhaber" im Sinne dieser Lizenz ist der Urheber des Schutzgegenstandes oder jede andere natürliche oder juristische Person oder Gruppe von Personen, die am Schutzgegenstand ein Immaterialgüterrecht erlangt hat, welches die in Abschnitt 3 genannten Handlungen erfasst und bei dem eine Einräumung von Nutzungsrechten oder eine Weiterübertragung an Dritte möglich ist... 6. Der Begriff "Schutzgegenstand" bezeichnet in dieser Lizenz den literarischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Inhalt, der unter den Bedingungen dieser Lizenz angeboten wird. Das kann insbesondere eine persönliche geistige Schöpfung jeglicher Art, ein Werk der kleinen Münze, ein nachgelassenes Werk oder auch ein Lichtbild oder anderes Objekt eines verwandten Schutzrechts sein, unabhängig von der Art seiner Fixierung und unabhängig davon, auf welche Weise jeweils eine Wahrnehmung erfolgen kann, gleichviel ob in analoger oder digitaler Form. Soweit Datenbanken oder Zusammenstellungen von Daten einen immaterialgüterrechtlichen Schutz eigener Art genießen, unterfallen auch sie dem Begriff "Schutzgegenstand" im Sinne dieser Lizenz... 7. Mit "Sie" bzw. "Ihnen" ist die natürliche oder juristische Person gemeint, die in dieser Lizenz im Abschnitt 3 genannte Nutzungen des Schutzgegenstandes vornimmt und zuvor in Hinblick auf den Schutzgegenstand nicht gegen Bedingungen dieser Lizenz verstoßen oder aber die ausdrückliche Erlaubnis des Lizenzgebers erhalten hat, die durch diese Lizenz gewährten Nutzungsrechte trotz eines vorherigen Verstoßes auszuüben... 8. Unter "Öffentlich Zeigen" im Sinne dieser Lizenz sind Veröffentlichungen und Präsentationen des Schutzgegenstandes zu verstehen, die für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt sind und in unkörperlicher Form mittels öffentlicher Wiedergabe in Form von Vortrag, Aufführung, Vorführung, Darbietung, Sendung, Weitersendung, zeit- und ortsunabhängiger Zugänglichmachung oder in körperlicher Form mittels Ausstellung erfolgen, unabhängig von bestimmten Veranstaltungen und unabhängig von den zum Einsatz kommenden Techniken und Verfahren, einschließlich drahtgebundener oder drahtloser Mittel und Einstellen in das Internet... 9. "Vervielfältigen" im Sinne dieser Lizenz bedeutet, mittels beliebiger Verfahren Vervielfältigungsstücke des Schutzgegenstandes herzustellen, insbesondere durch Ton- oder Bildaufzeichnungen, und umfasst auch den Vorgang, erstmals körperliche Fixierungen des Schutzgegenstandes sowie Vervielfältigungsstücke dieser Fixierungen anzufertigen, sowie die Übertragung des Schutzgegenstandes auf einen Bild- oder Tonträger oder auf ein anderes elektronisches Medium, gleichviel ob in digitaler oder analoger Form.....2. Schranken des Immaterialgüterrechts....Diese Lizenz ist in keiner Weise darauf gerichtet, Befugnisse zur Nutzung des Schutzgegenstandes zu vermindern, zu beschränken oder zu vereiteln, die Ihnen aufgrund der Schranken des Urheberrechts oder anderer Rechtsnormen bereits ohne Weiteres zustehen oder sich aus dem Fehlen eines immaterialgüterrechtlichen Schutzes ergeben.....3. Einräumung von Nutzungsrechten....Unter den Bedingungen dieser Lizenz räumt Ihnen der Lizenzgeber - unbeschadet unverzichtbarer Rechte und vorbehaltlich des Abschnitts 3.e) - das vergütungsfreie, räumlich und zeitlich (für die Dauer des Schutzrechts am Schutzgegenstand) unbeschränkte einfache Recht ein, den Schutzgegenstand auf die folgenden Arten und Weisen zu nutzen ("unentgeltlich eingeräumtes einfaches Nutzungsrecht für jedermann"):.... 1. Den Schutzgegenstand in beliebiger Form und Menge zu vervielfältigen, ihn in Sammelwerke zu integrieren und ihn als Teil solcher Sammelwerke zu vervielfältigen;.. 2. Abwandlungen des Schutzgegenstandes anzufertigen, einschließlich Übersetzungen unter Nutzung jedweder Medien, sofern deutlich erkennbar gemacht wird, dass es sich um Abwandlungen handelt;.. 3. den Schutzgegenstand, allein oder in Sammelwerke aufgenommen, öffentlich zu zeigen und zu verbreiten;.. 4. Abwandlungen des Schutzgegenstandes zu veröffentlichen, öffentlich zu zeigen und zu verbreiten... 5..... Bezüglich Vergütung für die Nutzung des Schutzgegenstandes gilt Folgendes:.. 1. Unverzichtbare gesetzliche Vergütungsansprüche: Soweit unverzichtbare Vergütungsansprüche im Gegenzug für gesetzliche Lizenzen vorgesehen oder Pauschalabgabensysteme (zum Beispiel für Leermedien) vorhanden sind, behält sich der Lizenzgeber das ausschließliche Recht vor, die entsprechende Vergütung einzuziehen für jede Ausübung eines Rechts aus dieser Lizenz durch Sie... 2. Vergütung bei Zwangslizenzen: Sofern Zwangslizenzen außerhalb dieser Lizenz vorgesehen sind und zustande kommen, verzichtet der Lizenzgeber für alle Fälle einer lizenzgerechten Nutzung des Schutzgegenstandes durch Sie auf jegliche Vergütung... 3. Vergütung in sonstigen Fällen: Bezüglich lizenzgerechter Nutzung des Schutzgegenstandes durch Sie, die nicht unter die beiden vorherigen Abschnitte (i) und (ii) fällt, verzichtet der Lizenzgeber auf jegliche Vergütung, unabhängig davon, ob eine Einziehung der Vergütung durch ihn selbst oder nur durch eine Verwertungsgesellschaft möglich wäre.....Das vorgenannte Nutzungsrecht wird für alle bekannten sowie für alle noch nicht bekannten Nutzungsarten eingeräumt. Es beinhaltet auch das Recht, solche Änderungen am Schutzgegenstand vorzunehmen, die für bestimmte nach dieser Lizenz zulä

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